1. Allgemeines

Die Person Achim Schmitt (nachfolgend: Anbieter) ist dazu berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) jederzeit zu ändern.
Die folgenden AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters.

2. Versand

Sofern vereinbart, können die angebotenen Leistungen auch über den Postweg durchgeführt werden.
Der Anbieter stellt sicher, dass die modifizierte Hard- oder Software beim Versand reibungslos funktioniert. Jedoch haftet er nicht für Schäden, die beim Transport oder Einbau entstehen.
Sämtliche Versandkosten werden vom Käufer übernommen.

3. Haftung

Dem Käufer ist bekannt, dass durch die Änderung der Software die allgemeine Betriebserlaubnis (kurz: ABE) des Kraftfahrzeugs (kurz: KFZ) erlischt.
Aufgrund dessen darf das KFZ nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, außer die Änderungen wurden von einer dafür zuständigen Prüfstelle abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen. Sämtliche hierfür entstandene Kosten trägt der Käufer.
Zudem ist sich der Käufer im Klaren, dass die durchgeführten Änderungen unverzüglich der KFZ-Versicherung zu melden sind.

Der Käufer ist sich im außerdem Klaren, dass die durchgeführten Änderungen bei unsachgemäßer Benutzung zu einem Mehrverschleiß am KFZ oder Motor führen können. Vor allem durch das deaktivieren der Schubabschaltung können Teile des Abgassystems beschädigt werden.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden am Motor, Fahrzeug oder am Straßenverkehr, die aufgrund der Dienstleistung entstanden sind.

4. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Software ist durch unsere Partner Urheberrechtlich geschützt.
Jeder Verstoß wird entsprechend geahndet.
Der Käufer gibt sich damit einverstanden, dass die verkaufte Software einen entsprechenden Leseschutz beinhaltet.

5. Garantie und Gewährleistung

Der Anbieter gibt keine Garantie auf die verkaufte Hard- und Software.
Der Käufer ist sich im Klaren, dass die Herstellergarantie nach einer Softwareänderung erlischt.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen, sobald Bauteile des Fahrzeugs ohne Einverständnis des Anbieters geändert wurden oder die entsprechende Änderung unsachgemäß verwendet wurde.
Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf verkaufte Software, nicht aber auf daraus entstandenen Folgeschäden.

6. Entlohnung bei Hardwarefehlern

Der Käufer ist sich im klaren, dass er bereits 50% des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen hat, falls die verkaufte Software aufgrund von Hardwarefehlern bzw. unsachgemäßer Montage eines/mehrerer Bauteil(e) am KFZ nicht vollendet werden kann.
In diesem Fall bedarf es der Nachbesserung auf Seite des Käufers, wobei er sich dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit der Seriensoftware ausstatten zu lassen, bis ein neuer Termin mit dem Anbieter vereinbart wird.

7. Leistungsangaben

Der Käufer ist sich im klaren, dass die im Angebot oder im Kundengespräch vereinbarten Leistungsangaben des Motors auf Vergleichsmessungen bei idealen Bedingungen basieren und damit nicht individuell gelten.
Die Motorleistung ist abhängig von mehreren Faktoren, somit kann es vorkommen, dass am Kundenfahrzeug eine geringfügig andere Motorleistung erzielt wird, als vorher vereinbart.

8. Verbrauchseinsparungen

Durch eine Softwareoptimierung, speziell bei einer speziellen Verbauchsoptimierung, entsteht idR. eine Verbrauchseinsparung, welche allerdings abhängig vom Motor und vom Fahrstil des Käufers ist.
Eine Verbrauchseinsparung kann nicht erzielt werden, wenn der Käufer vorher bereits sparsam fährt, da der Motor dann bereits in seinem optimalen Betriebszustand läuft.